Hundesteuer soll wieder eingeführt werden

Ahlen

Vor vier Jahren wurde sie abgeschafft, jetzt soll die Hundesteuer in Ahlen wieder eingeführt werden. Das hat der Rat am Montagabend in geheimer Abstimmung mit knapper Mehrheit auf Antrag der Freien Wählergemeinschaft (FWG) beschlossen.

Den ersten Anlauf nahm FWG-Vorsitzender Heinrich Artmann im vorgeschalteten Hauptausschuss. „Wir können nicht verstehen, dass wir es uns leisten, auf 300.000 Euro Einnahmen im Jahr zu verzichten“, begründete er die Forderung, auch den ersten Hund zukünftig wieder mit 78 Euro im Jahr zu besteuern. Zustimmung von SPD und Grünen, Ablehnung von CDU und FDP - damit war der Antrag zunächst knapp gescheitert.

Größere Erfolgschancen versprach sich Artmann dann im Rat, indem er geheime Abstimmung beantragte: „Weil wir nicht glauben, dass die CDU geschlossen dagegen sein wird.“ Dieses Vorgehen könne sie nicht befürworten, erklärte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Petra Pähler-Paul. Die Öffentlichkeit habe „das Recht, zu erfahren, wer wie abstimmt“. Nur die SPD unterstützte den Antrag auf geheime Abstimmung, dennoch war damit das notwendige Quorum von einem Fünftel der 44 anwesenden Ratsmitglieder einschließlich Bürgermeister erfüllt.

Satzung muss noch geändert werden

Eine ohnehin geplante Sitzungspause nutzte die städtische Hauptabteilung, um die Stimmzettel vorzubereiten und die Wahlkabine aufzubauen. Nach alphabetischer Reihenfolge durfte Heinrich Artmann dann als Erster sein Kreuz machen, entweder bei „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Wenige Minuten später streckte der FWG-Chef den linken Daumen hoch in Richtung Zuschauertribüne und strahlte sichtlich zufrieden, nachdem Bürgermeister Dr. Alexander Berger das Ergebnis bekanntgegeben hatte: 23 Stimmen für die Wiedereinführung der Hundesteuer, 21 dagegen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Lehmann legte Wert auf die Feststellung, dass es sich nur um einen Grundsatzbeschluss handele und auch noch eine Änderung der Hundesteuersatzung erforderlich sei, um diesen umzusetzen. Stadtkämmerer Dirk Schlebes bestätigte das und kündigte eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzungsrunde im Mai an. Die neue Satzung, so sie denn beschlossen wird, könnte dann zum 1. Juni oder zum 1. Juli in Kraft treten. Für das laufende Haushaltsjahr rechnet Dirk Schlebes in dem Fall noch mit anteiligen Steuermehreinnahmen von 150.000 Euro.

SPD lehnte FWG-Antrag 2024 noch mehrheitlich ab

Sebastian Richter bekräftigte vor der Abstimmung, dass die SPD „grundsätzlich“ für die Wiedereinführung der Hundesteuer sei, und verwies in seiner Haushaltsrede darauf, dass an anderer Stelle bei den Anträgen der freien Träger teilweise um Beträge von 3000 Euro „gefeilscht“ werde. Bereits im Oktober 2021, im gleichen Jahr, indem die Besteuerung des ersten Hundes durch das „Haushaltsbündnis“ aus CDU, FDP und BMA gekippt worden war, hatte die SPD selbst zunächst den Antrag gestellt, diesen Schritt rückgängig zu machen, davon dann aber im Zuge ihrer Vereinbarungen mit der CDU zum Haushalt 2022 wieder Abstand genommen. Auch 2024 gehörte der Verzicht auf die Rückkehr zur Hundesteuer zu den Konzessionen, die die Sozialdemokraten in den Verhandlungen mit der CDU machen mussten, um wiederum gemeinsam den Etat verabschieden zu können, so dass sie mehrheitlich, mit einigen Enthaltungen, im Rat gegen einen entsprechenden Antrag der FWG stimmten.