Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion der FWG Ahlen e. V. beantragt einen Bericht und eine Abstimmung über die Anschaffung einer Ein- und einer Ausfahrtswaage für den neuen Baubetriebshof in der nächsten Ratssitzung.
Begründung:
Bereits in der Planungsphase des neuen Baubetriebshofes hat die FWG Ahlen die Betriebsleitung der Ahlener Umweltbetriebe zu Beratungen über die Struktur der Gebühren für angelieferten Stoffe eingeladen. Die FWG hat sich darauf eingelassen diese Beratungen bis in die Endphase des Neubaus zu verschieben.
Anlieferungen von Abfällen und Wertstoffen mit größeren Fahrzeugen (PKW mit Anhänger, Van, Kastenwagen, Bulli, Kleintransporter, LKW u. ä.) sollten aber grundsätzlich nach Gewicht abgerechnet werden.
Hierzu wird eine Ein- und eine Ausfahrtswaage benötigt. Gleichzeitige Anlieferungen von verschiedenen Materialien haben dann mehrmaliges Wiegen zur Folge, was auch ausdrücklich, wie an der Deponie „Am Lausbach“ in Hamm, ermöglicht werden soll und dort auch sehr gut mit einer Ein- und einer Ausfahrtswaage funktioniert.
Im Zuge einer erneuten Einladung der Betriebsleitung haben wir jetzt feststellen müssen, dass aus Kostengründen eine zweite Waage nicht mehr gebaut werden soll und die Abrechnungen im Regelfall wieder nach Pauschalen in der altgewohnten, vielleicht in einer etwas ausgefeilterten Art, erfolgen sollen.
Dies kann von der FWG Ahlen so nicht akzeptiert werden.
- Wer hat dies so entschieden?
- Warum wird der Rat nicht informiert? (Nicht einmal im Betriebsausschuss war dies Thema.)
Die FWG Ahlen fordert daher einen Bericht in der nächsten Ratssitzung und eine sofortige Abstimmung über die Anschaffung einer Ein- und einer Ausfahrtswaage. Der Bericht sollte selbstverständlich auch die aktuelle Ausgabenauflistungen und die restlichen Kostenschätzungen enthalten.
Ein Verschieben dieser Angelegenheit in den Betriebsausschuss soll wegen der Dringlichkeit und Höhe der Ausgaben nicht erfolgen.
Es ist für die FWG Ahlen nicht hinnehmbar, dass bis vor 4 Wochen diese zwei Waagen bei Besichtigungen noch beschrieben werden und unter Ausschluss des Rates oder seiner Gremien wesentliche Entscheidungen geheim getroffen werden.
Bei Kosten von über 22 Mio. Euro darf kein „Behelf“ sondern muss eine Vorzeigeobjekt entstehen.
Da eine Abstimmung in der nächsten Sitzung des Rates erfolgen soll, halten wir es für geboten, unseren Antrag direkt auch allen Fraktionen für ihre Beratungen auf offiziellem Wege zur Verfügung zu stellen.
Weiter Ausführungen werden ggf. in der Ratssitzung vom Antragsteller gegeben.
Mit freundlichem Gruß
Heinrich Artmann